Zahlungsarten

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Zahlungs-, Liefer- und Verkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Liefe-rung zustande. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, münd-liche Nebenabreden oder Zusagen schriftlich zu bestätigen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zu unserem Nachteil ändern. Die zu unserem Angebot gehörigen Abbildungen, Zeichnungen, Farb-, Gewichts- und Massangaben stellen nur Annäherungswerte dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Für Beanstandungen von DIN-genormten Waren gelten die DIN-Toleranzen.

3. Preise

Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Preisänderungen vorbehalten.

4. Zahlung

Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei unserer Bank frei darüber verfügen können. Andere Zahlungsmittel nehmen wir nur in vereinbarten Fällen an, die Bankspesen trägt der Kunde.   Bei Zahlungsverzug berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber 10%. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Bezug von unseren Waren durch Privatpersonen erfolgt die Zahlung im Voraus.

5. Gefahrübergang und Teillieferungen

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware an das Transportunternehmen übergeben oder, falls sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert, dem Kun-den die Versandbereitschaft gemeldet haben, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten übernommen haben.

6. Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung und technischen Fragen sowie Erhalt einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Fristablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, wenn sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert. Für Versendungen werden Porto- und Verpackungskosten in Höhe von EUR 8.- berechnet. Für Express-Sendungen werden die Standard-Post-Tarife zugrunde gelegt. Bei Lieferverzug wird unsere Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf eine Entschädigungspauschale von 0,5% pro vollendeter Woche, max. 5% des verspätet gelieferten Auftragswertes begrenzt. Der Schadensersatzanspruch statt der Leistung gemäß Ziff. 9 wird dadurch nicht berührt. Unsere Lieferung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.

7. Eigentumgsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen und unwiderruflicher Gutschrift angenommener Schecks und Wechsel aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in voller Höhe im Voraus ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder Weiterverwendung im Auftrag eines Kunden gegen diesen oder Dritte erwachsen. Der Kunde ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt, und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt. In der Rücknahme von Vorbehaltswaren liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erklären wir den Rücktritt, sind wir zur frei-händigen Verwertung berechtigt. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit unsere Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

8. Haftung für Mängel

Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln spätestens 3 Tage nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Werden diese Fristen überschritten, erlöschen alle Ansprüche und Rechte aus der Mängelhaftung. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung, soweit wir unsere Pflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder den Mangel arglistig verschwiegen haben. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder die Ware nachbessern. Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Kunden verbracht wurde, werden nicht übernommen. Die Verletzung von Rechten Dritter stellt nur dann einen Mangel dar, wenn diese Schutzrechte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehen.

9. Allgemeine Haftung

Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Schäden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Dieser Haftungsausschluss gilt weder bei Körperschäden, noch bei der Übernahme einer vertraglichen Garantie, noch bei einer Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen, welche die Erfüllung des Vertrags-zwecks gefährden. Dabei ist unsere Haftung jedoch auf den Umfang der Garantie bzw. bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Mit Aus-ahme der Ansprüche aus der Mängelhaftung, nach dem Produkthaftungsgesetz und für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren Scha-ensersatzansprüche ein Jahr, nachdem der Kunde Kennt-is vom Schaden und seiner Ersatzpflicht erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Lieferverträgen ist unser Geschäftssitz. Für alle Streitigkeiten aus dem Liefervertrag ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist ausgeschlossen.